Sicherheitsbestimmungen für’s Handgepäck
Das auswärtige Amt der Bundesrepublik hat für Bürger der Bundesrepublik Deutschland bei Reisen ins Ausland weltweite Sicherheitshinweise herausgegeben.
Danach wird man letzlich in der ganzen Welt vor möglichen Anschlägen gewarnt. Dies gilt für die gesamten Wirtschafts-, Touristenzentren und deren Verkehrsstruktur.
Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über Ihr Urlaubsziel.
Da Flugzeuge auch Verkehrsmittel sind, wurde zum Schutz der Fluggäste die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck begrenzt. Dies gilt für alle Flüge, die in der
Europäischen Union und der Schweiz, Norwegen und Island starten - auch für Inlandsflüge. Diese Regeln gelten seit dem 6. November 2006 auf unbestimmte Zeit und
sind nur für das Handgepäck vorgeschrieben. Sie sollten bereits bei Ihrer Planung der Reise darauf achten.
Es darf jeder Fluggast nur einen verschließbaren durchsichtigen Beutel, der vollständig verschlossen ist, mit dem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter Flüssigkeit
als Behälter mitgeführen. Dieser Beutel dient zum Transport für Flüssigkeiten, die separat in verschließbaren Behältnissen, mit einem maximalen Füllinhalt von
maximal 100 ml, abgepackt sein dürfen.
Was gilt alles als Flüssigkeit?
- Zahnpasta und andere Pasten
- Sprays
- Öle
- Lotionen
- Gels
- Deodorants
- Cremes
- Shampoos
- Parfüme
- Schäume
- Suppen und Getränke
- Honig und Sirupe
- Flüssigkeiten allgemein usw.
Bei Einkäufen im DUTY FREE – Shop dürfen Sie die Artikel, wenn Sie vor Kurzem gekauft wurden ( das Datum muss vom gleichen Tag sein ),
mit Vorlage des Einkaufzettels in der versiegelten Tüte des Shops bei Flügen, außer in die USA - hier gelten Sonderregelungen - mitführen.
Fragen Sie bei der Verkaufsstelle nach!