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Sicherheitsbestimmungen für’s Handgepäck

Das auswärtige Amt der Bundesrepublik hat für Bürger der Bundesrepublik Deutschland bei Reisen ins Ausland weltweite Sicherheitshinweise herausgegeben. Danach wird man letzlich in der ganzen Welt vor möglichen Anschlägen gewarnt. Dies gilt für die gesamten Wirtschafts-, Touristenzentren und deren Verkehrsstruktur. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig über Ihr Urlaubsziel.

Da Flugzeuge auch Verkehrsmittel sind, wurde zum Schutz der Fluggäste die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck begrenzt. Dies gilt für alle Flüge, die in der Europäischen Union und der Schweiz, Norwegen und Island starten - auch für Inlandsflüge. Diese Regeln gelten seit dem 6. November 2006 auf unbestimmte Zeit und sind nur für das Handgepäck vorgeschrieben. Sie sollten bereits bei Ihrer Planung der Reise darauf achten.

Es darf jeder Fluggast nur einen verschließbaren durchsichtigen Beutel, der vollständig verschlossen ist, mit dem maximalen Fassungsvermögen von 1 Liter Flüssigkeit als Behälter mitgeführen. Dieser Beutel dient zum Transport für Flüssigkeiten, die separat in verschließbaren Behältnissen, mit einem maximalen Füllinhalt von maximal 100 ml, abgepackt sein dürfen.

Was gilt alles als Flüssigkeit?

  • Zahnpasta und andere Pasten
  • Sprays
  • Öle
  • Lotionen
  • Gels
  • Deodorants
  • Cremes
  • Shampoos
  • Parfüme
  • Schäume
  • Suppen und Getränke
  • Honig und Sirupe
  • Flüssigkeiten allgemein usw.
Bei Einkäufen im DUTY FREE – Shop dürfen Sie die Artikel, wenn Sie vor Kurzem gekauft wurden ( das Datum muss vom gleichen Tag sein ), mit Vorlage des Einkaufzettels in der versiegelten Tüte des Shops bei Flügen, außer in die USA - hier gelten Sonderregelungen - mitführen.
Fragen Sie bei der Verkaufsstelle nach!
Benötigen Sie bestimmte Medikamente, Babynahrung oder andere Spezialnahrung, die Sie während des Fluges an Bord der Maschine einnehmen müssen, so besteht die Sonderregelung, dass die Produkte extra transportiert werden dürfen. Bei der Sicherheitskontrolle müssen diese Produkte aber vorgelegt werden. Nehmen sie dazu auch immer Ihren Beipackzettel mit.

Diese Vorschriften wurden für Ihre Sicherheit erlassen. Über die Vollständigkeit oder inzwischen eingetretende Änderungen wird keine Garantie übernommen. Informieren Sie sich deshalb noch einmal vor dem Flug.